Sanierungskonzept für die Brücke in Martinsreuth beauftragt
Die Gemeinde Heinersreuth ist für die Sicherheit von fünf Brücken in ihrem Einzugsgebiet verantwortlich. Manche sind so unscheinbar, dass sie den Bürgern nicht besonders auffallen. Dazu zählt auch der Übergang über den kleinen Fluss „Cottenbach“, der in der Talsenke zwischen Heinersreuth und Martinsreuth in den Roten Main fließt. Einen Prüfbericht aus dem Jahr 2019 hat nun die Gemeindeverwaltung zum Anlass genommen, ein Sanierungskonzept durch ein Ingenieurbüro erstellen zu lassen. In der Gemeinderatssitzung vom 24. September wurden deshalb die Planungsphasen 2 bis 3 an das Ingenieurteam Bayreuth vergeben. Die Planer sollen ermitteln, ob eine Sanierung möglich ist oder ob der Übergang neu errichtet werden muss. Inwieweit der Brückeneinsturz in Dresden vom August 2024 eine Rolle bei der Vergabe zu diesem Zeitpunkt spielte, ist nicht bekannt.
Fünf Brücken werden regelmäßig überprüft
Brücken sind schon immer sensible Bauwerke. Deshalb wurden sie auch bisher im Abstand von fünf Jahren von einem Statikbüro aus Weidenberg überprüft. Der letzte Prüfbericht stammt aus dem Jahr 2019. In 2024 fand eine neue Überprüfung statt. Das Ergebnis lag aber zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung noch nicht vor. Folgende weitere Bauwerke fallen in die Verantwortung der Gemeinde: die Brücke über den Roten Main an der Mühle in Unterkonnersreuth, die Sandsteinbrücke über den Dühlbach in Unterwaiz, die Brücke über den Roten Main an der Mühle in Altenplos und eine kleine Brücke über den Dühlbach kurz nach dem ehemaligen Bahnübergang von Unterwaiz in Richtung Unterkonnersreuth. Die Brücke über den Roten Main zwischen Heinersreuth und Cottenbach hingegen liegt im Verantwortungsbereich des Landkreises Bayreuth. Die Sanierungsarbeiten an dieser wichtigen Verbindungsstelle sollen im Jahr 2025 beginnen.
Was die Planungsphasen für Architekten und Ingenieure bedeuten
Bei der Vergabe von Leistungen an Architektur- oder Ingenieurbüros werden die Arbeiten in verschiedene Phasen eingeteilt. Mit diesem Instrument können die am Bau beteiligten Akteure den Arbeitsumfang, die Verantwortlichkeiten und die Vergütung von Architekten und Ingenieuren zu definieren. Die Planungsphasen stellen sicher, dass Bauprojekte strukturiert, transparent und nachvollziehbar abgewickelt werden. Geregelt sind die Vorgänge in der der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Deutschland, die im Jahre 1977 in Kraft trat, aber bereits Vorläufer in der fünfziger und sechziger Jahres des letzten Jahrhunderts hatte.
Die Planungsphasen eins bis neun haben folgende Inhalte:
1) Grundlagenermittlung: Klärung der Aufgabenstellung und Analyse der Ausgangssituation, Abstimmung der Zielvorstellungen.
2) Vorplanung: Erstellung eines ersten Planungskonzepts, Entwurfsansätze und erste Kostenschätzungen.
3) Entwurfsplanung: Ausarbeitung des Planungskonzepts, Erstellung von Zeichnungen und einer detaillierten Kostenberechnung.
4) Genehmigungsplanung: Erarbeitung und Einreichung der notwendigen Unterlagen zur Bau- oder sonstigen Genehmigung.
5) Ausführungsplanung: Detailplanung aller Bauleistungen mit detaillierten Ausführungsplänen und Anweisungen.
6) Vorbereitung der Vergabe: Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsunterlagen.
7) Mitwirkung bei der Vergabe: Prüfung und Vergleich der eingegangenen Angebote, Mitwirkung bei der Auftragserteilung.
8) Objektüberwachung (Bauüberwachung): Überwachung der Bauausführung, Kostenkontrolle, Koordination der Handwerker.
9) Objektbetreuung und Dokumentation: Kontrolle während der Gewährleistungsfrist, Mängelbeseitigung, Dokumentation des Projekts.
Link zur HOAI
Den Volltext zur Verordnung findet man unter https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2021/

