Geld für Heinersreuther Bürger – und schon ist der Topf leer

Balkonsolaranlage als PV-Steckermodul

Beispiel für ein Balkon-Steckermodul mit Wechselrichter und Anschlüssen von R. Seiler, Weidenberg

Nach zwei Tagen sind 20.000 Euro abgeräumt

Unerwartet schnell nutzten Bürger der Gemeinde Heinersreuth die Möglichkeit, Geld aus der kommunalen Förderung von nachhaltigen Gebäudemaßnahmen zu erhalten. Am Dienstag Abend (5.4.) verkündete Verwaltungsleiter Danilo Heidrich, dass die maximale Zuschusssumme von 20.000 Euro erreicht ist. Den Großteil der Summe mit 67 Prozent räumten große Solaranlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowatt/Peak ab, gefolgt von 27 Prozent Förderung von Batteriespeichern. Für Balkonkraftwerke bleiben gerade mal 400 Euro übrig, damit können vier Anlagen bezuschusst werden. Die Grünen hatten in ihrem Antrag im November 2022 einen Fördertopf von 5.000 Euro nur für Balkonsolaranlagen beantragt und wollten damit auch Mieter*innen motivieren, Solarstrom zu nutzen.

Der Gemeinderat hatte in der Sitzung im März die Förderung von nachhaltigen Maßnahmen beschlossen

Ab 1. April 2023 konnten Bürger der Gemeinde Heinersreuth Anträge zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV), Batteriespeicher, Balkonsolaranlagen, Regenwasserzisternen und Mikro-Windkraftanlagen einreichen. Der Gemeinderat gab dazu am 28. März 2023 einstimmig grünes Licht für eine Fördersumme von 20.000 Euro für das laufende Kalenderjahr. „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, hieß dann der bekannte Spruch. Zukünftige Investoren durften mit ihrer Entscheidung nicht zu lange warten. Denn wenn der Fördersumme erreicht ist, wird der Topf geschlossen, war die Vereinbarung im Haushalt.

Wie kommt man zu seinem Geld?

Vor der Auszahlung ist ein Formular auszufüllen. Selbstverständlich muss die Rechnung dann vorgelegt werden. Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass für die Anschaffung von PV-Anlagen und Batteriespeicher im Jahr 2023 keine Mehrwertsteuer fällig ist. Bei allen anderen Fördermaßnahmen wird wie üblich Mehrwertsteuer berechnet. Solar- und Windanlagen sowie Batteriespeicher müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Eine Kopie der Bestätigung ist beizufügen. Auch Balkonkraftwerke müssen wie PV-Anlagen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Der Nachweis darüber ist dem Antrag ebenfalls beizufügen. Ansprechpartner bei den Stadtwerken sind Herr Felbinger (Tel. 0921-600362) oder Herr Richter (Tel. 0921-600321). Die Gemeindeverwaltung hat an das Auszahlungsformular ein Merkblatt mit „Technischen Mindestanforderungen“ für die Fördermaßnahme angehängt.
Link zum Zuschussantrag mit Merkblatt

Weitere Infos

http://www.heinersreuth.de/aktuelles

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