Im Insolvenzfall ist das Geld verloren
Bei der Installation von Solaranlagen oder von neuen Heizungen hat es sich eingebürgert, dass die ausführenden Firmen von den Auftraggebern eine Vorauszahlung von mindestens dreißig Prozent verlangen. Die Verbraucherzentrale Thüringen hat dazu Informationen gesammelt. Als Betroffener muss man wissen, dass Installationsfirmen genau wie andere Marktteilnehmer nicht vor Insolvenzen gefeit sind. Eine ungesicherte Vorauszahlung birgt für Kunden immer die Gefahr eines Totalverlustes des Geldes. Wenn beispielsweise eine Solaranlage 20.000 Euro kostet, würde eine Vorauszahlung von 30% eine Risikosumme von 6.000 Euro bedeuten.
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