Laut Gutachten sind bestimmte Keller einsturzgefährdet

Lastbegrenzung auf 7,5 to

Lastenbegrenzung auf 7,5 Tonnen für die Einfahrt Kulmbacher Str. 7

Tonnagebegrenzung für die Zufahrt zur Kulmbacher Straße 7

Das neue Schild mit der Lastenbegrenzung auf 7,5 Tonnen bei der Einfahrt zur Kulmbacher Straße 7 in Heinersreuth fällt erst auf den zweiten Blick ins Auge. Durch die Berichterstattung im Nordbayerischen Kurier weiß der Bürger auch den Grund für die Tonnagebegrenzung: es liegt ein Gutachten des Landesamts für Denkmalschutz vor, welches besagt, dass die darunterliegenden Keller bei der Zufahrt einbruchsgefährdet sind.

Das Kellergutachten bleibt unter Verschluss

Kurierreporter Thorsten Gütling berichtete am 28.2.17 von der Gemeinderatsitzung, die eine Woche zuvor stattfand. Bürgermeisterin Simone Kirschner teilte demnach mit, dass das Gutachten vorerst nicht veröffentlicht wird, weil „es in erster Linie Informationen über den Zustand von Privatbesitz enthalte“.

Ein Blick zurück ins Jahr 2016: Das staatliche Bauamt sieht keine Einsturzgefahr für die B85

Im Juli 2016 teilte Amtsleiter Kurt Schnabel der Staatssekretärin Anette Kramme (SPD) auf Anfrage mit, dass die Keller unter der Bundesstraße B85 nicht einsturzbefährdet seien. Die Behörde habe zusammen mit einem Ingenieurbüro die Statik eines Kellers untersucht, der einen Riss in der Kellerdecke aufwies. Wie der Kurier in der Ausgabe vom 9.7.16 weiter berichtete, wollte das Bauamt im Anschluss an die erste Untersuchung ein weiteres Büro beauftragen, um die Statik aller Keller zu untersuchen. Dem Bürger ist nicht bekannt, ob die Untersuchung bereits durchgeführt wurde bzw. welche Erkenntnisse dabei zutage traten.

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