Lehren aus dem abgelehnten Bürgerbegehren in Heinersreuth

Flugblatt zum Bürgerbegehren Schulturnhalle Heinersreuth

Ausschnitt aus dem Flugblatt zum abgelehnten Bürgerbegehren Schulturnhalle Heinersreuth

Enttäuschte Erwartungen und wie man es besser machen kann

Im Sommer gingen die drei Initiatoren und ein kleines Hintergrundteam die Sache entschlossen an. Sigurd Linhardt, Gerhard Wassermann und Georg Lutz wollten den Gemeinderatsbeschluss zum Abbruch der Schulturnhalle und den Bau einer Heizzentrale am alten Sportplatz nicht hinnehmen. Sie verfassten ein Begleitschreiben und sammelten fleißig Unterschriften. Das Ergebnis konnte sich sehen lassen, denn mehr als fünfhundert Bürger setzten ihre Namen auf die Liste. Damit war die notwendige Anzahl von mehr als zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger erreicht. Folglich war die Enttäuschung der Initiatoren sehr groß, als die Gemeindeverwaltung mehrere Formfehler in dem Verfahren feststellte und auf dieser Basis dem Gemeinderat empfahl, den Bürgerentscheid nicht zuzulassen. So kam es dann auch. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich für die Beschlussvorlage der Verwaltung.

Ein Bürgerbegehren will gut vorbereitet sein

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden am 1. Oktober 1995 in Bayern durch Volksentscheid eingeführt. Die gesetzlichen Regelungen sind in der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) Artikel 18a zu finden. Wichtig ist, dass die Eingangsfrage Frage klar formuliert ist. Bereits hier setzte die Gemeindeverwaltung mit ihrer Kritik an. In Heinersreuth wurde eine Kombifrage gestellt, die sowohl die Turnhalle als auch die Heizzentrale thematisierte. Weiterhin warf man den Initiatoren des Bürgerbegehrens vor, mit falschen Argumenten zu arbeiten. Letztlich griff auch der Formfehler, dass über jeder Seite der Unterschriftenliste das Ziel des Bürgerbegehrens, also die entscheidende Frage, fehlte. Die Verwaltung unterstellte den Initiatoren damit indirekt, dass die Unterschriften auch erschlichen sein könnten. Ein Merkblatt zur erfolgreichen Gestaltung eines Bürgerbegehrens mit anschließendem Bürgerbescheid hat der Verein „Mehr Demokratie e.V.“ erstellt.

Auch das Geld spielt beim Bürgerbegehren eine Rolle

Nach der Ablehnung der Zulassung eines Bürgerentscheids durch die Gemeinde Heinersreuth reichten die Initiatoren Klage beim Verwaltungsgericht in Bayreuth ein. Sie merkten jedoch schnell, dass hier ein relativ hoher Kostenaufwand entstehen könnte. Wie Gerhard Wassermann dem Nordbayerischen Kurier mitteilte, stand ein Streitwert von 15.000 Euro im Raum und der Prozessausgang war ungewiss. Schließlich zogen die Initiatoren die Klage zurück und bleiben dennoch auf rund tausend Euro sitzen. Die Gemeinde hatte sich vorsorglich einen Rechtsanwalt genommen. Die Erkenntnis aus der ganzen Aktion scheint für Bürgerinitiativen relativ deutlich zu sein: die Beteiligten müssen sich vor dem Start eines Bürgerbegehrens ein finanzielles Polster anlegen. Eine Spendenaktion wäre wohl das Mittel erster Wahl.

Bürgerentscheid kommt nicht mehr

Im Anschluss an ein anerkanntes Bürgerbegehren folgt ein Bürgerentscheid. Für den erfolgreichen Ausgang und der anschließenden Rückgängigmachung des Gemeinderatsbeschlusses zum Turnhallenabriss hätte es zwanzig Prozent „Ja-Stimmen“ von wahlberechtigten Bürgern gebraucht, die dazu den Gang ins Rathaus hätten antreten müssen. Dazu kommt es nun nicht mehr.

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